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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.
Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf
der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.
Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt unter den
Voraussetzungen des Satzes 1als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen,
auch wenn die Einkaufsbedingungen des Käufers dies ausschließen.
2. Vertragsabschluß
a) Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. es handelt sich
nicht um Vertragsanträge, sondern lediglich um Aufforderungen an den Kunden,
seinerseits ein Angebot abzugeben. Solange wir dem Kunden keinen Vertragsantrag
gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden angenommen haben, bleibt der
anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.
b) Die dem Vertrag zugrunde liegenden Eigenschaften des
Lieferungs- oder des Leistungsgegenstandes ergeben sich ausschließlich aus den
Herstellerangaben in den jeweiligen Bedienungsanleitungen.
c) Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der
Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart.
3. Preise und Zahlung
a) Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager, ohne
Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach
unserer freien Wahl in handelsüblicher Verpackung. Gegebenenfalls erforderliche
Sonderverpackungen (z.B. seemäßige Verpackung) gehen zu Lasten des Käufers. Wir
sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu
versichern. Fracht und kostenfreie Versendung erfolgt in jedem Fall nur nach
besonderer schriftlicher Erklärung durch uns.
b) Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig.
Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
c) Ist der Kunde Kaufmann und gerät er mit der Zahlung in
Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte,
Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 9% pro
Jahr zu zahlen. Ergibt sich hieraus ein Betrag, der höher ist als der von 8 %
über dem Basiszinssatz, ist dem Kunden der Nachweis gestattet, dass unser
Schaden niedriger ist als die Pauschale.
d) Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die
Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet,
insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug,
Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so
sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse
oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem
Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort
fällig.
4. Lieferung
a) Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung
durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In
diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der
Ware informieren und seine Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Ist der
Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden
mitgeteilt ist.
b) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch
Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und
Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Material, Energie,
Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei unseren
Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung
unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist
um eine angemessene Zeit.
c) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung
sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere
Betriebsräume verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und
wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager und verzögert sich die
Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht
die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden
über.
6. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
a) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem
Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn alle
unsere Forderungen aus dem Liefervertrag, sowie solcher, die im Zusammenhang mit
dem Kaufobjekt stehen, erfüllt wurden. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das
Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat. Zahlungen werden grundsätzlich auf die
älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des Kunden.
b) Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von
Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den
Erwerber in voller Höhe an uns ab.
c) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im
Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte
Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht
mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die
Rechte aus § 449 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden
gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über
die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu
benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger
einzuziehen.
d) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20%
übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der
Sicherungsrechte freigeben.
e) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in
unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und
Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an
uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
7. Gewährleistung
a) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache
richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen
Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt.
b) Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind
ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei
Wochen nach Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und
Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
c) Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob
fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
d) Die Haftung für Schäden, die durch unsachgemäß vorgenommene
Veränderungen, Eingriffe oder Reparaturversuche seitens des Kunden oder Dritter
entstanden sind, ist ausgeschlossen.
e) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel
an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw.
vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
f) Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit
des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns
schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
g) Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers nach Maßgabe von Punkt 2
c) dieser AGB als ergänzend vereinbart.
h) Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder
erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags
vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt grundsätzlich nur für
das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das
gesamte System besteht, es sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend
verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den
Kunden von den übrigen getrennt werden.
i) Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander
vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur geeignete
(netzwerkfähige) Software entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller
einzusetzen. Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde
willigt ein, dass wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung
protokollieren und bei uns im Hause speichern.
j) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass EDV-Drucker
bestimmter Fabrikate oder auch manche Software-Pakete nicht alle im
deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde
hat dies sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem
Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder fehlender
Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten, es sei denn, das Vorhandensein
der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der Beratung oder des
Kaufvertrages.
8. Garantie
Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
hinaus eine Garantie gewährt, so kann er, vorbehaltlich einer anderweitigen
schriftlichen Zusage, aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt,
Minderung oder Schadensersatz herleiten, sondern nur Ansprüche auf
Nachbesserung. Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen
Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der Reparaturdauer
herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden und
wird durch Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Ohnehin bestehende
gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
9. Schadensersatz
a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über
die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus
welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir
nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem
Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt auch nicht bei Körperschäden. Sofern wir
fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragwesentliche Pflicht verletzen,
ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
b) Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch
technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen
Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete
technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten
handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt.
Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von
Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der
Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung
vollständig freigestellt.
c) Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass
auch Originaldisketten der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen
sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass
Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es
ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser
Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus
nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir
nur, wenn wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der
Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu
untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch
Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung
gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort für
Zahlung und Lieferung, sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit
der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral- Kaufrechts gelten
zwischen uns und dem Kunden nicht.
11. Änderungen und Nebenabreden
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses
Schriftformerfordernis.
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